Hausordnung unserer Schule

 

„Das Leben an einem Ort ist erst dann schön, wenn Menschen ein gutes Verhältnis zueinander haben.“

 

1. Allgemeines

1.1. Niemand darf einem anderen körperlichen oder seelischen Schaden zufügen.

1.2. Jeder muss in Ruhe arbeiten können.

1.3. Darum ist es auch erforderlich, dass alle pünktlich anfangen und aufhören.

Wenn ihr euch verspätet, dann entschuldigt ihr euch an der Tür.

1.4. Die Schule gehört uns allen. Wer etwas beschädigt, muss den Schaden melden (Lehrer,   Hausmeister, Sekretariat). Wer mutwillig etwas beschädigt hat, muss den Schaden in Ordnung bringen oder ihn bezahlen, das gilt auch für die Herbeiführung von Unfällen. Weiterhin drohen ihm Schadensersatzforderungen und Anzeigen geschädigter Schüler.

1.5 Das Werfen mit (Schnee-) Bällen oder mit anderen Gegenständen, Schlittern auf dem Schulhof im Winter und Radfahren auf dem Schulgelände können wegen der damit verbundenen Unfallgefahr nicht erlaubt werden.

1.6 Um einen freien Zugang zu den Toiletten zu ermöglichen, sollte sich direkt vor dem Eingangsbereich niemand aufhalten. Toiletten und ihre Vorräume sind keine Frühstücks- und Aufenthaltsräume. Jeder sollte sie so verlassen, wie er wünscht, sie vorzufinden. Die Aufsicht ist deshalb berechtigt, die Räumlichkeiten jederzeit zu betreten.

1.7 In der Schule wollen wir uns wohl fühlen. Wenn Papier und Abfälle herumliegen, Wände beschmutzt werden, ständig Lärm ist, dann wird es für alle ungemütlich und unfreundlich. Ihr solltet die Räume so verlassen, dass die nächsten Klassen und Schüler nicht erst aufräumen müssen. Auf diese Weise erleichtert ihr auch dem Reinigungspersonal die Arbeit. Die Schuleinrichtung und die Unterrichtsmittel sind pfleglich zu behandeln.

1.8 Bringt möglichst wenig Geld und keine Wertsachen mit in die Schule. Solltet ihr dennoch Geld brauchen, lasst es nicht in der Schultasche, sondern bewahrt es sorgsam auf.

1.9 Verhaltet euch auf dem Weg zur Schule, an den Bushaltestellen und auf Unterrichtsgängen so, dass niemand gefährdet und belästigt wird. Ihr repräsentiert in der Öffentlichkeit auch immer eure Schule.

2. Abwesenheit

Im Krankheitsfall oder bei Fehlen aus anderen Gründen muss die Schule am 1. Tag bis spätestens 10.00 Uhr durch die Sorgeberechtigten (mündlich/telefonisch, über den Anrufbeantworter, per E-Mail…) informiert werden. Eine schriftliche Entschuldigung durch die Sorgeberechtigten ist     bei Wiedererscheinen für den gesamten Abwesenheitszeitraum in der Schule vorzulegen. Dauert die krankheitsbedingte Abwesenheit länger als 10 Tage, hat die Schule das Recht ein ärztliches Attest zu verlangen.

3. Betreten und Verlassen der Schule

3.1 Die Aufsicht beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn. 

3.2 Vor der ersten Stunde könnt ihr euch im unteren Flur, im Gebäude 1, aufhalten. Mit dem Vorklingeln zum Unterricht begebt ihr euch auf direktem Weg zum Fachraum, den ihr mit dem Fachlehrer betretet. Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer bei euch sein, dann informiert der Klassensprecher die Schulleitung oder einen anderen Lehrer.

3.3 Während des Unterrichts und in den Pausen dürft ihr das Schulgelände nicht verlassen (außer zu angeordneten Unterrichtsgängen). Diese Regelung ist aus versicherungstechnischen Gründen notwendig.

3.4 Nach Unterrichtsschluss säubert ihr euren Platz und stellt eure Stühle hoch. Achtet darauf, dass die Fenster geschlossen sind und das Licht aus ist.

Wir sind stolz darauf Umweltschule zu sein.

 

4. Pausen und Unterrichtsbeginn

4.1 Mit dem Vorklingeln sucht ihr den Unterrichtsraum auf, den ihr gemeinsam mit eurem Fachlehrer betretet. Es ist selbstverständlich, sich anschließend auf den Unterricht vorzubereiten.

4.2 Hängt eure Jacken an die Garderobe.

 

5. Untersagt ist

5.1 Rauchen

Das Rauchen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist ausdrücklich verboten. Zuwiderhandlungen werden entsprechend der Thüringer Schulordnung geahndet.

Dazu wird festgelegt:

Werdet ihr rauchend angetroffen, erfolgt eine nachdrückliche Belehrung über das Rauchverbot und eine Mitteilung an die Eltern. Beim 2. Verstoß gegen diese Festlegung erhaltet ihr einen schriftlichen Verweis vom Klassenlehrer und eine Anzeige beim Ordnungsamt wird angedroht. Beim 3. Verstoß wird Anzeige erstattet.

5.2 Handy

Es ist für euch wichtig, im Unterricht nicht durch Handys gestört zu werden, deshalb sind sie vollständig auszuschalten. (Stummschalten reicht nicht) Ebenso sind die Handys während der gesamten Anwesenheit auf dem Schulgelände vollständig auszuschalten. Bei Verstößen gegen die Anweisung können die Geräte von einem Lehrer weggenommen werden. Diese werden für eine Woche bei der Schulleitung deponiert und müssen von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

Im Weiteren wird darauf verwiesen, dass das heimliche Fotografieren bzw. Filmen von Personen oder des nichtöffentlich gesprochenen Wortes im Unterricht keinesfalls nur ein Kavaliersdelikt darstellt, sondern Strafbestand nach § 201 StGB ist.

Handys stellen einen erheblichen Wert dar und können bei Verlust nicht durch die Schule ersetzt werden.

 

6. Kleiderordnung

Wir erwarten in der Schule eine angemessene Kleidung.
Bitte achtet auf – dem Wetter entsprechende und – saubere Kleidung.

„Bauchfrei“ gehört in die Freizeit und wird auf Beschluss der Schulkonferenz nicht mehr akzeptiert.

 

7. Verhalten der Fahrschüler

7.1 Verhaltet euch an den Bushaltestellen und im Bus verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll. Es geht um eure Sicherheit.

Verursachte Schäden sind durch euch und eure Eltern zu ersetzen.

7.2 Die Beförderung erfolgt nur mit gültigem Fahrausweis. Bei Verlust des Ausweises ist das Sekretariat in Kenntnis zu setzen.

7.3 Bei Busverspätungen wartet ihr eine angemessene Zeit und verständigt umgehend die Schule. Bitte prüft die Möglichkeit wie ihr noch zum Unterricht gelangen könnt. Es wird nicht gelaufen.

 

8. Humanistische und demokratische Werte

8.1 Die Darstellung von rechtsextremem, rassistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut ist verboten. Darunter fällt u.a. die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung.

8.2 Ebenso verboten sind das Tragen oder Mitführen entsprechender Symbole und Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind und das Mitführen entsprechender Materialien und deren Verbreitung.

 

Seht nicht weg und zeigt Verantwortung, denn nur in einer angenehmen Schulatmosphäre ist ein gutes Lernen möglich.